- Startseite
- Die Schule
- 5. Klassen
- Wie wir arbeiten
- Unterricht
- Bolle
- Projektunterricht
- Unser Hausaufgabenkonzept
- Berufsorientierung
- Unterstützungsangebote
- Kooperationen
- SEIS
- Schulhistorische Dokumente
- Schulleben
- Arbeitsgemeinschaften
- Berichte aus dem Schulleben
- Sandmalerei Weihnachten 2019
- Hamburg Towers an der OBS
- Hospiz macht Schule
- Einschulung der 5. Klassen
- Ein Schulfest mit spannenden Projekten
- Zeitungsbericht über unsere "Stifterei"
- Für das Blasorchester beim NDR
- Besuch vom Wirtschaftsminister
- Eröffnung der „Stifterei“ in der Oberschule im Seevetal
- Schülerfima neu eröffnet
- Vorlesewettbewerb an unserer Oberschule
- Erfolgreicher Kampf gegen die Uhr
- Präventionsprojekt „Stark machen. Klasse sein."
- Einschulungsfeier 2018
- Schülerfirma nimmt Arbeit auf
- Unsere Schule ohne Rassismus
- Der Vorlesewettbewerb 2017
- Präventionsarbeit Medienkompetenz II
- Einschulung unserer 5. Klassen
- Prävention einmal anders
- Der Kick - Theater gegen ideologisch motivierte Gewalt
- 1. Platz im Planspiel Börse
- White Horse Theater zu Gast
- Vorlesewettbewerb 2016
- "Sagen Sie ihrem Kind nicht, was es werden soll, ...
- Betriebe treffen SchülerInnen 2016
- Projektwoche 2016
- Zertifiziert bis 2019
- Jugend trainiert für Olympia
- Unsere Ausbildungsmesse
- Für Vielfalt und Toleranz
- Unsere Sprachlernklasse im Wochenblatt
- Wir sind stark!
- Unsere Sprachlernklasse im Hamburger Abendblatt
- Abschlussfeier 2015
- ... und wieder einen Schritt weiter ...
- Sprachlernklasse zum neuen Schuljahr
- Jugend trainiert für Olympia 2015
- Jugend trainiert für Paralympics
- Profil Wirtschaft mit Riesenerfolg auf „Sparkurs“
- Infoveranstaltung für die kommenden 5. Klassen
- "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
- Vorlesewettbewerb 2014
- Zum Abschied alles Gute!
- White Horse Theater 2015
- Unsere Besucherin aus Weißwussland
- Den Abschluss in der Tasche - und nun?
- Besuch der Krankenpflegeschule im Krankenhaus Buchholz
- Kunstevent „Bunte Bushaltestelle
- Einschulung unserer 5. Klassen
- Projektwoche Juli 2014
- Zum Löwen werden
- Leselust beim Vorlesewettbewerb 2013
- Schülermannschaft schlägt Lehrermannschaft
- Den Abschluss in der Tasche – und dann?
- Spendenaufruf für die Harburger Tafel
- France Mobil 2013
- Einsatz am Wochenende
- Die Schule wird schöner!
- Jugend trainiert für Olympia
- Einweihung unserer Schulküche und erster Auftritt unserer Schulband
- Besuch im Landtag und der Gedenkstätte Bergen-Belsen
- Klärwerkslauf 2013
- Einschulung unserer 5. Klassen
- Vorlesewettbewerb 2015
- Pressespiegel
- Digitaler Rundgang
- Termine
- Service
- Datenschutz
- Kontakt
Beratungskonzept
1. Bezugsrahmen
Im Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 8.4.2004 wird die Erstellung eines Beratungskonzeptes der Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur die Arbeit der Beratungslehrkräfte, sondern auch die Aufgaben der anderen an der Beratung Beteiligten in der Schule beschrieben werden sollen.
2. Rahmenbedingungen
Für unsere Schule gibt es aktuell keine Beratungslehrkraft, aber eine Schulsozialarbeiterin (Frau Herkenhoff), die der Schule noch bis Oktober 2019 mit einer 0,75-Stelle zur Verfügung steht.
Die Anzahl der Beratungslehrkräfte an einer Schule richtet sich nach der Schülerzahl. In der Oberschule im Seevetal werden im Schuljahr 2018/2019 ca. 360 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Hiervon zählen viele doppelt aufgrund eines Fördergutachtens oder eines Flüchtlingsstatus'. Daraus begründet sich die Anzahl der uns zustehenden Beratungsstunden. Bislang wurde der Schule jedoch die Ausbildung einer Beratungslehrkraft nicht bewilligt.
Die Vertraulichkeit eines Gesprächs muss gewährleistet sein und setzt einen geschützten Rahmen voraus, auch durch die Wahl des Raumes. Zur Zeit befindet sich die Raumplanung der OBS im Seevetal in einer Umstrukturierung. Ein nur für den Zweck vertraulicher Gespräche und besonderer Telefonate zugängliches Beratungszimmer ist fester Bestandteil der neuen Raumplanung. Die Sozialpädagogin verfügt über einen eigenen Raum, in dem u.a. Einzel- und Gruppenberatungen stattfinden können.
3. Allgemeine Ziele und Aufgaben
Beratung ist ein wesentliches Moment von Schule und nicht nur Personen vorbehalten, die als Berater gelten. Alle Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in der Institution Schule auch Beratungsaufgaben (vgl. Beratungsfinder). Sie können einen Rat aus der jeweiligen Perspektive abgeben.
Wenn die Anstrengungen von Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zu bewältigen, keinen Erfolg gehabt haben und die Probleme trotz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen, können ausgebildete Beratungsfachkräfte herangezogen werden.
Ziel einer jeden Beratung ist es, den Ratsuchenden eine Orientierung zu bieten, gemeinsam neue Perspektiven zu suchen und Hilfe zur Selbsthilfe zu ermöglichen. Die Ratsuchenden sollen in die Lage versetzt werden, eigene Entscheidungen zu treffen.
Ziel ist es aber ebenso zu informieren, gemeinsam Situationen zu klären oder auch, eine geeignete Beratungsstelle außerhalb der Schule zu finden oder eine externe Beratungsfachkraft in die Schule zu holen.
Die kontinuierliche Begleitung der Ratsuchenden steht dabei im Vordergrund.
4. Grundsätze der Beratungstätigkeit
Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit sind grundsätzliche Bedingungen einer erfolgreichen Beratungstätigkeit.
Freiwilligkeit: Die ratsuchende Person entscheidet selbst, ob sie eine Beratung wünscht.
Vertraulichkeit/Verschwiegenheit: Vertraulichkeit im Zusammenhang mit Beratung ist ein wichtiges Prinzip, auf dessen Zusicherung sich alle Ratsuchenden verlassen können. Allein die Ratsuchenden bestimmen, welche Informationen in welchem Umfang an welche Personen weitergegeben werden dürfen. Ausgenommen von der Schweigepflicht sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen und Gefährdungssituationen, die ein zeitnahes Handeln erfordern. Dies muss jedoch von der beratenden Person genau geprüft werden.
Unabhängigkeit: Eine Beratung ist funktionell unabhängig und erfolgt ohne Weisung durch andere Lehrer oder die Schulleitung. Die Umsetzung von Beratungsergebnissen erfolgt in eigener Verantwortung der Ratsuchenden.
Verantwortlichkeit: In die Belange der Schulleitung, einzelner Lehrkräfte und anderer Schulmitglieder greift die Beratung nicht ein. Die an der Beratung Beteiligten bleiben in ihren Aufgabenfeldern.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind von der Beratung zu trennen und, wenn möglich, von einem nicht in die Beratung einbezogenen Personenkreis zu behandeln. Bei personeller Überschneidung von Aufgaben, zum Beispiel bei Klassenlehrkräften, ist gegebenenfalls auf eine Rollenklärung zu achten.
5.1 Beratung innerhalb der Schule
Grundsätzlich übernimmt jede Lehrkraft der OBS im Seevetal in ihrer Funktion als Klassenlehrer Beratungsaufgaben, ebenso die Fachlehrer, Förderschullehrer und die Schulleitung. Beratung ist integrierter Bestandteil der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit.
Eltern und Schüler werden bei Lernproblemen oder -störungen beraten. Die Lehrkraft hilft mit den Schülerinnen und Schülern gemeinsam, Lösungen bei Konfliktfällen in der Klasse zu finden, Eltern werden bei Schullaufbahnüberlegungen beraten, im Bedarfsfall werden weitere Beratungsanbieter eingeschaltet.
5.2. Beratung innerhalb der Schule durch die Beratungslehrkraft
Die Beratungslehrkraft ist Ansprechpartnerin für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrkräfte und die Schulleitung der OBS im Seevetal. Sie ist zuständig für eine erste Klärung in Problemfällen, solange es keine andere Zuständigkeit gibt, und entscheidet, ob eine Zusammenarbeit beginnen kann oder eine Vermittlung an eine andere Stelle erfolgt.
In der Regel ist das Angebot der Beratungslehrerin eine Einzelfallhilfe, um bei Problemen eine geeignete Hilfestellung zu deren Bewältigung zu geben.
Für die Bekanntmachung ihres Angebots sorgt die Beratungslehrerin auf folgende Weise:
a) Auf der Homepage, im Schulplaner und über Aushänge in der Schule wird auf das Angebot hingewiesen.
b) In der Kennenlernwoche der Stufe 5 stellt die Beratungslehrerin ihr Angebot in den Klassen vor und macht sich damit bei den Schülerinnen und Schülern bekannt.
c) Auf Elternabenden der neuen 5. Klassen stellt sich die Beratungslehrkraft nach Absprache vor.
Die Art der Kontaktaufnahme ist folgendermaßen geregelt:
1. Es gibt feste Präsenzzeiten, in denen die Beratungslehrkraft im Beratungszimmer aufgesucht werden kann.
2. Ratsuchende können telefonisch (ggf. über das Sekretariat), über direkte Ansprache oder über E-Mail Kontakt aufnehmen.
Angebote aus dem Bereich der Beratungslehrkraft
Beratungsschwerpunkte bei Schülerinnen und Schülern sind z.B.:
- Lernstörungen, Lernförderung
- Verhaltensprobleme
- (Prüfungs-)Ängste
- private Probleme
- Konflikte mit Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften
- Weiterleitung an Beratungsstellen und Dienste
Beratungsanliegen von Eltern können sein:
- Erziehungsprobleme
- Schullaufbahnberatung
- Bewältigung von Krisensituationen
- Weiterleitung an Beratungsstellen und Dienste
Beratungswünsche durch Lehrkräfte sind z.B.:
- Klassensituation, z. B. Bearbeitung von gruppendynamischen Prozessen
- Konflikt zwischen Schülerinnen und Schülern und der Lehrkraft
- Sorgen um das Kindeswohl
5.3 Beratung innerhalb der Schule durch Schulsozialarbeit
Schulsozialpädagogen und die Beratungslehrkraft arbeiten in sich überschneidenden Themenfeldern. Die Systemische Beratung gehört zum fachlichen Standard der sozialpädagogischen Fachkraft an der OBS im Seevetal. Schülerinnen und Schüler sind in ein System von sozialen Beziehungen und Netzwerken integriert.
Herkunftsfamilie, Schulklasse und Gruppe der gleichaltrigen Schülerinnen und Schüler bilden den sozialen Kontext, in dem Problemzusammenhänge und auch Ressourcen für Lösungsansätze erkannt werden.
Ergebnis eines Beratungsgespräches kann auch sein, dass die Notwendigkeit einer fundierten Diagnostik durch externe Experten empfohlen wird, um individuelle psychische und physische Befindlichkeiten ursächlich zu erfassen oder auszuschließen.
Auf Wunsch kann die Sozialpädagogin bei der Suche nach zuständigen Experten behilflich sein. Auftraggeber bleiben die Ratsuchenden. Der systemische Beratungsansatz orientiert sich an den Stärken und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und der Ratsuchenden. Die Lösungsansätze sind zukunftsbezogen. Schuldzuweisungen und Vorhaltungen von Fehlern werden vermieden.
Die Struktur des Beratungsprozesses beinhaltet:
- Beschreibung der positiven und negativen Seiten des Ausgangszustandes
- Zielklärung
- Lösungsideen und erste Schritte
- Planung der langfristigen Umsetzung von Beratungsergebnissen
Beratungslehrkräfte und Schulsozialpädagogen arbeiten vertrauensvoll zusammen. Die Fachkraft, die zuerst angesprochen wird, ist dafür verantwortlich, dass der Beratungsprozess eingeleitet wird. Ihr ist Rückmeldung über den vollendeten Beratungsprozess zu geben, falls er nicht von ihr selbst durchgeführt wird.
Die Beratung umfasst die Einzel- und Gruppenberatung von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Beratungslehrkräfte und Schulsozialpädagogen ergänzen sich gegenseitig. Sozialpädagogen und Beratungslehrkräfte begleiten im Beratungs- oder Coachingprozess die Entwicklung die eigenen Lösungen der Ratsuchenden. Sie prüfen, in welchem Kontext das Problem verortet ist.
Für die Ausarbeitung der Lösungsvorschläge wird sehr oft sehr konkretes Wissen über die Abläufe im System Schule und dem Lern- und Leistungsbereich, oder die weitere Schullaufbahn benötigt.
Hier liegen die Stärken der Beratungslehrkraft. Umgekehrt kann die Beratungslehrkraft an die Schulsozialpädagogin verweisen, wenn weitere zeitaufwändige diagnostische Schritte notwendig sind, um ein Problem im ursächlichen Zusammenhang zu lösen.
5.4 Beratung innerhalb der Schule durch das MIT
Das MIT ist ein ergänzendes Angebot des Unterstützungs- und Beratungssystems der OBS im Seevetal. Eine Kontaktaufnahme erfolgt über die persönliche Ansprache oder über E-Mail.
Angebote des MIT.
- Bearbeitung akuter Mobbingprozesse in Klassen oder klassenübergreifend
- (No Blame Approach)
- Durchführung klasseninterner Trainings zur Prävention
- Beratung der Klassenlehrkräfte
5.5 Beratung innerhalb der Schule durch weitere Schulmitglieder
(Schülermediatoren, SV- Beratungslehrerin, Berufsorientierungsteam)
Die Schülermediatoren schlichten Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern.
Die SV-Beratungslehrerin
Besondere Beratungsaufgaben kommen auf die mit der SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu, die vom Schülerrat gewählt werden. Sie beraten die Schülervertretung in ihren selbst verfassten Aufgaben, unterstützen sie bei den Wahlen zum Schülerrat, der Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Konferenzarbeit.
Das Berufsorientierungsteam
Verschiedene Experten (Fachlehrkräfte, eine Berufseinstiegsbegleiterin, die Berufsberaterin der Agentur für Arbeit) informieren, beraten und unterstützen sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Eltern im Bereich der Berufsorientierung und Berufsfindung, beginnend bei der Praktikumsplatzsuche, bis hin zum Übergang auf weiterführende Schulen oder in die Ausbildungsbetriebe.
6. Beratung außerhalb der Schule
Bei einigen Fragestellungen kann es hilfreich oder notwendig sein, außerschulische Kooperationspartner hinzuzuziehen. Bei Bedarf vermitteln die verschiedenen Beratungspersonen in der Schule entsprechende Kontakte.
Dies können u.a. folgende sein:
- Jugendamt
- Erziehungsberatung
- Schulpsychologischer Dienst
- Medizinische und therapeutische Experten
- Polizei
- Mobiler Dienst
- Dunkelziffer e.V.
- Suchtberatungsstelle
- Agentur für Arbeit
- Diakonie
- Lacrima Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche
- Schuldnerberatung
- Schwangerschaftsberatung
7. Beschluss und Evaluation
Das Beratungskonzept der OBS im Seevetal wurde auf der Gesamtkonferenz vom 15.05.2019 beschlossen.
Das Beratungskonzept wird jährlich evaluiert und aktualisiert.