Inklusion

Inklusion ist Menschenrecht

Seit dem Beginn des Schuljahres 13/14 sind alle öffentlichen Schulen in Niedersachsen inklusive Schule. Das bedeutet, dass allen Schülerinnen und Schülern an allen öffentlichen Schulen ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang gewährt wird. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, welche Schulform sie für ihr Kind wählen. Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung werden  gemeinsam erzogen und unterrichtet. Schülerinnen und Schüler werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt.

Sie können dies in § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes nachlesen.

Die Inklusion geht zurück auf  die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 3. März 2008 in Kraft getreten ist. In ihr verpflichten sich alle Vertragsstaaten der UN ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und  lebenslanges Lernen zu ermöglichen. Es darf daher keinen Ausschluss von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Bildungssystem geben.

Für uns ist Inklusion mit all ihren Herausforderungen und Aufgaben eine Selbstverständlichkeit. Wir arbeiten deshalb eng mit Förderschulen zusammen. Durch individuelle Verfahren zur Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf stellen wir fest, welche Hilfen Schülerinnen und Schüler brauchen, wer diese Hilfen leisten kann und was das ggf. für die Leistungsbewertung bedeutet.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, sprechen Sie uns an.

 

Weiterlesen: Präsentation zur Inklusion