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Kriterien der Klassenzuweisung
Ob eine Schülerin oder ein Schüler nach dem 7. Jahrgang in eine Realschulklasse oder eine Hauptschulklasse geht, entscheidet die Versetzungskonferenz am Ende des 7. Jahrgangs. Die Bedingungen, nach denen die Zuweisung erfolgt, ist dabei in der Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO).
Zu einer grafischen Übersicht zu den Bedingungen der Übergänge gelangen Sie hier.
Situation I
Eine Schülerin oder ein Schüler geht in eine Realschulklasse über, wenn sie oder er ...
in zwei oder drei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik auf dem grundlegenden Niveau unterrichtet wird (G-Kurse) und einen Durchschnitt von 2,4 in diesen Fächern
und
einen Durchschnitt von 3,5 in den anderen Fächern erreicht.
Wird eines der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik auf erweitertem Niveau unterrichtet (E-Kurs), dann wird die E-Kurs-Zensur um eine Note besser gewertet (E 3 entspricht G 2).
Situation II
Eine Schülerin oder ein Schüler geht in eine Realschulklasse über, wenn sie oder er ...
in zwei oder drei der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik auf dem erweitertem Niveau unterrichtet wird (E-Kurse) und einen Durchschnitt von 4,0 in diesen Fächern
und
einen Durchschnitt von 3,5 in den anderen Fächern erreicht.
Wird eines der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik auf grundlegendem Niveau unterrichtet (G-Kurs), dann wird die G-Kurs-Zensur um eine Note schlechter gewertet (G 3 entspricht E 4).
In eine Hauptschulklasse wechselt, wer diese Anforderungen unterschreitet.
Die Konferenz berücksichtigt bei ihrer Entscheidung außerdem die besonderen persönlichen Gegebenheiten des einzelnen Jugendlichen, z.B. Krankheit oder besondere familiäre Umstände.
In den Hauptschulklassen wird ein Hauptschulabschluss nach Klasse 9 angestrebt, in den Realschulklassen der Realschulabschluss bzw. der Erweiterte Realschulabschluss.
In den Hauptschulklassen ist am Ende des 9. Schuljahres entweder ein Wechsel in den 10. Jahrgang des Hauptschulzweiges möglich, sofern wir ausreichend Schüler haben, die in den 10. Jahrgang wechseln wollen. Dort sind dann ebenfalls der Realschulabschluss bzw. der Erweiterte Realschulabschluss zu erwerben. Oder es ist ein Übergang in den 10. Jahrganges des Realschulzweiges möglich, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Durchschnitt in Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 2,4, Durchschnitt in den restlichen Fächer mindestens 3,5).