Fragen und Antworten

Unser Eigentum wurde in der Schule beschädigt. Wie verhalten wir uns?

Trotz aller Sorgfalt kommt immer wieder vor, dass persönliches Eigentum von Schülerinnen und Schülern in der Schule beschädigt wird oder abhanden kommt. Häufig sind Fahrräder davon betroffen. Ein Versicherungsschutz besteht über den Kommunalen Schadensausgleich, Hannover, dem unser Schulträger, der Landkreis Harburg, angeschlossen ist. Reichen Sie Schadensfälle immer über die Schule ein, wenden Sie sich nicht direkt an den Schulträger oder den Kommunalen Schadensausgleich.

Wie Sie sich verhalten müssen und was Ihnen ersetzt wird, erfahren Sie hier:

/sites/default/files/informationsblatt_schuelerschaeden.pdf

Sie können die Informationsseite zu Schülerschäden auch im Downloadbereich herunterladen.

Mein Kind kommt nicht zur Schule. Wie gehe ich vor?

Wenn Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann, rufen Sie bitte am selben Tag morgens - möglichst vor 8 Uhr - in der Schule an und informieren uns über das Fehlen Ihres Kindes.

Die Telefonnummer lautet: 040 - 76 91 40 40

Bei Krankheiten muss spätestens am dritten Fehltag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen – bei kürzeren Fehlzeiten unmittelbar im Anschluss daran. Auf jeden Fall müssen die Fehltage schriftlich beim Klassenlehrer entschuldigt werden, sobald das Kind wieder in der Schule ist.

Bei wiederholt auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen. Wir prüfen im Einzelfall, ob Anlass besteht, von diesem Recht Gebrauch zu machen und informieren Sie schriftlich.

Warum ist das Parken in den Parkbuchten vor der Schule für Eltern nicht erlaubt?

Die Parkbuchten vor dem Schulgebäude sind den Bediensteten der Schule vorbehalten. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer besteht dort ein generelles Park- und Halteverbot. Außerdem kommt es dort aufgrund der Enge und der eingeschränkten Sichtverhältnisse immer wieder zu Unfällen, die sich nur vermeiden lassen, wenn diese Buchten nicht zum kurzzeitigen Halten genutzt werden.

Wie bekomme ich einen Termin bei unserer Berufsberaterin?

Frau Lücke ist an festgelegten Terminen im Hause. Diese Termine sind langfristig angelegt und stehen in unserem Terminkalender. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen Termin wünscht, trägt sie oder er sich in eine Liste ein, die am Schwarzen Brett im Verwaltungsflur (gleich hinter der Glastür links) aushängt. Dann heißt es nur noch: rechtzeitig erscheinen!

Wozu ist eigentlich der Jahresbegleiter gut?

Der Jahresbegleiter wird zu Beginn des Schuljahres von jeder Schülerin und jedem Schüler angeschafft. Er enthält grundlegende Informationen zur Schule wie unsere Hausordnung, Unterrichts- und Pausenzeiten, unser Leitbild, den Waffenerlass und vieles mehr. In ihm notieren sich die Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben, Termine für Klassenarbeiten, Referate und Ausflüge sowie die Ergebnisse der Klassenarbeiten. Unsere Lehrerinnen und Lehrer notieren dort Informationen, die für die Eltern unserer Kinder wichtig sind wie besonderes Lob, Hinweise darüber, wie regelmäßig die Hausaufgaben angefertigt werden oder Notenstände. Er wird in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit wöchentlich, von Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer abgezeichnet.

Der Jahresbegleiter ist also auch das Medium, über das Informationen zwischen Schule und Elternhaus schriftlich ausgetauscht werden können. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass unsere Schülerinnen und Schüler den Jahresbegleiter jeden Tag bei sich führen und die Eltern sich dessen vergewissern.

 

Warum sind auf der Homepage so wenig Schülerbilder?

Für jedes Bild, auf dem Schülerinnen oder Schüler zu sehen sind, holen wir zunächst das schriftliche Einverständnis der Eltern und der Schülerin oder des Schülers ein, bevor wir es zeigen. Das kann im Einzelfall etwas dauern. Und manche mögen ihre Bilder nicht auf unserer Homepage sehen. Das ist dann auch ok.

Ich möchte mein Kind für eine gewisse Zeit vom Unterricht befreien lassen. Geht das?

Über die Beurlaubung einer Schülerin oder eines Schülers bis zu drei Monaten entscheidet die Schulleitung.

Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.
 
Beachten Sie bitte folgendes:
  1. Der Antrag auf Beurlaubung muss rechtzeitig vor den zu beurlaubenden Tagen gestellt werden. Ein Tag vorher ist nicht rechtzeitig, eine Woche vorher schon.
  2. Persönliche Härten liegt z.B. dann vor, wenn es um die Teilnahme an Trauerfeiern geht. Dass Urlaubsreisen billiger gebucht werden können, wäre keine persönliche Härte.